Welche Voraussetzungen muss ich für das Augenlasern erfüllen?
Der Traum vom Leben ohne Brille und Kontaktlinsen kann durch eine Augenlaserbehandlung innerhalb weniger Minuten wahr werden. Viele Patientinnen und Patienten beschreiben den Abschied von der Sehhilfe als eine der besten Entscheidungen ihres Lebens. Auch wenn eine Augenlaserkorrektur mit LASIK, Femto LASIK, PRK/LASEK oder Trans PRK für die meisten Patientinnen und Patienten möglich ist, steht dieser Weg dennoch nicht allen offen.
Um für eine Augenlaser-Behandlung geeignet zu sein, müssen ein paar Voraussetzungen erfüllt werden. Hierbei spielen insbesondere die Stärke und Art der Fehlsichtigkeit sowie eine stabile Sehstärke wichtige Rollen. Bitte beachten Sie, dass erst nach einer umfassenden Untersuchung Ihrer Augen beurteilt werden kann, ob Ihre Fehlsichtigkeit durch eine Augenlaserbehandlung korrigiert werden kann.
1. Brillen- oder Kontaktlinsenträger
Eine Fehlsichtigkeit kann unterschiedliche Ursachen haben. Eine der Voraussetzungen für das Augenlasern ist, dass die unscharfe Sicht in einem Brechungsfehler des Auges begründet liegt. Das bedeutet, dass ein sogenannter refraktiver Fehler vorliegt. Dazu gehören die Kurzsichtigkeit, die Weitsichtigkeit, Hornhautverkrümmungen und die Alterssichtigkeit. Während wir bei CARE Vision bei der Letzteren in einigen Fällen eine Linsenimplantation empfehlen, können die anderen drei Fehlsichtigkeiten in der Regel sehr gut mit einer Augenlaser-Behandlung wie zum Beispiel einer LASIK korrigiert werden. Betroffene tragen in vielen Fällen über Jahre eine Brille oder nutzen Kontaktlinsen, bevor sie sich von der Sehhilfe mittels Augenlasern verabschieden möchten.
2. Mindestalter 18 Jahre
Eine weitere Voraussetzung für eine Augenlaserbehandlung bei CARE Vision ist die Volljährigkeit. Bis zum 18. Lebensjahr befindet sich der Körper noch im Wachstum. Somit ist auch das Wachstum der Augen noch nicht abgeschlossen.
Zum Beispiel bei einer Weitsichtigkeit, bei der der Augapfel im Verhältnis zur Brechkraft des Auges zu kurz gebaut ist, kann sich mit dem Wachstum dieser Sehfehler verbessern oder im besten Fall sogar verschwinden. Aus diesem Grund sollten sich Kinder und Jugendliche keiner Augenlaser-Korrektur unterziehen.
3. Stabile Sehstärke
Auch im Erwachsenenalter ist das Vorhandensein einer stabilen Sehstärke eine der Voraussetzungen für das Augenlasern mit LASIK oder anderen Laserkorrektur-Methoden. Denn so reduziert sich die Gefahr, dass nach einer erfolgreichen Augenlaser-Korrektur die Sehkraft sich wieder verändert und erneut eine Sehhilfe notwendig wird. Zwar kann in den meisten Fällen eine Nachbehandlung Abhilfe schaffen, aber selbstverständlich ist eine langfristige Freiheit von Brille und Kontaktlinsen erstrebenswert. Daher empfehlen wir bei CARE Vision unseren Patientinnen und Patienten eine Augenlaserbehandlung erst dann, wenn die aktuelle Sehstärke bereits seit einiger Zeit stabil ist.
Üblicherweise verändert sich die Sehstärke im Erwachsenenalter kaum. Durch hormonelle Schwankungen zum Beispiel durch Schwangerschaft kommt es jedoch in einigen Fällen auch zu Veränderung der Sehstärke. Aus diesem Grund empfehlen wir bei CARE Vision in der Regel, erst nach der Schwangerschaft eine Augenlaserbehandlung, sei es mittels LASIK oder PRK/LASEK, durchführen zu lassen – und auch nur dann, wenn die Werte nach diesem Zeitraum den Werten vor der Schwangerschaft entsprechen.
Als weitere Voraussetzung sollte die Sehschwäche in einem bestimmten Bereich liegen:
– Kurzsichtigkeit bis zu -10 Dioptrien
– Weitsichtigkeit bis zu +4 Dioptrien
– Hornhautverkrümmung in Höhe von maximal 6 Dioptrien
4. Gesunde Augen
Eine weitere Voraussetzung für eine erfolgreiche Augenlaser Korrektur ist, abgesehen von dem vorliegenden refraktiven Sehfehler, eine gute Augengesundheit. Das bedeutet zum Beispiel, dass keine Hornhautentzündung oder sonstige Erkrankungen am Sehapparat vorliegen.
Zusätzlich zu der Gesundheit der Augen muss für eine Augenlaserbehandlung auch eine gewisse Hornhautstärke vorhanden sein. Dies ist bei den meisten Menschen der Fall. Bei einer durchschnittlich starken Hornhaut ist, sofern die anderen auf dieser Seite beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind, in zahlreichen Fällen die am häufigsten verwendete und umfassend erforschte Behandlungsmethode LASIK oder Femto-LASIK möglich. Bei einer dünnen Hornhaut kann die ebenfalls langjährig erprobte Behandlungsmethode PRK/LASEK sowie die Trans-PRK den Traum vom Leben ohne Brille ermöglichen.
5. Gute gesundheitliche Verfassung
Auch eine gute gesundheitliche Verfassung gehört zu den Voraussetzungen für das Augenlasern. Zwar ist eine Augenlaserbehandlung nur eine minimal-invasive, ambulante Behandlung, dennoch dürfen zum Beispiel keine Überempfindlichkeiten gegenüber der verwendeten medizinischen Materialien vorliegen.
Welche Risiken gibt es beim Augenlasern, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind?
Wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen für das Augenlasern erfüllen und auch die ärztliche Voruntersuchung bestätigt, dass Ihre Fehlsichtigkeit mit einer Augenlaserbehandlung korrigiert werden kann, steht Ihrer Entscheidung für den Abschied von der Brille aus medizinischer Sicht nichts mehr im Wege.
Spricht etwas dagegen, werden wir Ihnen keine Augenlaserkorrektur empfehlen können. Denn daraus könnten sich folgende Risiken ergeben:
- Die Augenlaserkorrektur zielt auf eine langfristige Freiheit von der Sehhilfe. Ist Ihre Sehschärfe instabil, können sich Ihre Werte nach dem Lasern wieder verändern und eine erneute Korrektur könnte notwendig werden.
- Sind Sie unter 18 Jahre alt, ist dies sogar wahrscheinlich: Denn erst dann sind die Augen “ausgewachsen” und die Sehschärfe erreicht die notwendige Stabilität.
- Gleiches gilt für Ihre Sehschärfe während der Schwangerschaft und Stillzeit: Durch die Hormone können sich auch die Dioptrien verändern.
- Ist Ihre Hornhaut zu dünn, kann die Fehlsichtigkeit eventuell mit einer Augenlaserkorrektur nicht ausreichend korrigiert werden. In vielen Fällen ist dann eine Linsenbehandlung eine gute Alternative.
Unterschiedliche Augenlaser-Behandlungsmethoden
und Ihre Voraussetzungen
Es gibt unterschiedliche Augenlaserverfahren, die wir nach einer eingehenden Untersuchung gemeinsam mit Ihnen besprechen. Je nach individueller Voraussetzung finden unsere Ärztinnen und Ärzte die geeignete Methode für Sie und Ihre Augen.
Augenlasern: Wann ist man nicht geeignet?
Nicht alle Personen mit Fehlsichtigkeit sind für eine Augenlaserbehandlung geeignet. Es gibt verschiedene Faktoren, wann eine Augenlaser Behandlung nicht in Frage kommt.
Beispielsweise sollte die Kurzsichtigkeit eine Höhe von -10 Dioptrien, die Weitsichtigkeit eine Höhe von +4 Dioptrien und die Hornhautverkrümmung eine Höhe von 6 Dioptrien nicht übersteigen. Dann bietet jedoch die implantierbare Collamer® Linse (ICL) eine ausgezeichnete Alternative. Diese unsichtbare und gut verträgliche Kunstlinse bleibt dauerhaft im Auge und ermöglicht optimale Sehkraft. Die ICL-Linse bietet insbesondere bei hohen Dioptrienwerten oder bei zu dünner Hornhaut eine Alternative zur Laserbehandlung.
Besonders für Menschen ab 45 Jahren eignet sich in den meisten Fällen eher die Behandlung mit der Multifokallinse (MIOL). Diese Methode ist geeignet, um sowohl Alterssichtigkeit als auch den Grauen Star zu korrigieren. Die Multifokallinse ersetzt die natürliche Linse und sorgt mit mehreren Brennpunkten für klare Sicht in allen Entfernungen.
Persönliche Beratungstermine
Wenn Sie Beratung zum Augen-Lasern oder zur Linsenimplantation wünschen, sprechen Sie uns gerne an. Über das Thema Augenlasern können Sie sich auch bei unseren regelmäßigen LASIK-Infoabenden oder bei einem persönlichen Termin informieren.
Online Videoberatung
- Persönliche Beratung – egal, wo Sie sich aufhalten
- Über PC, Tablet oder Smartphone
- Natürlich unverbindlich und kostenlos
Beratung vor Ort
- Persönliche Beratung an einem von über 25 Standorten
- Auf Wunsch führen wir einen ersten Eignungstest für das Augenlasern durch
Häufige Fragen zu den Voraussetzungen fürs Augenlasern (FAQ)
Das optimale Alter für das Augenlasern ist zwischen 20 und 45 Jahren. Vorher kann es zu wachstumsbedingten Schwankungen in der Sehschärfe kommen, welches im ungünstigsten Fall eine Nachbehandlung notwendig machen würde. Ab einem Alter von etwa 45 Jahren tritt bei vielen Menschen die Alterssichtigkeit ein, weshalb dann unter Umständen eine Linsenbehandlung sinnvoller sein kann.
Es gibt kein Höchstalter zum Augenlasern. Allerdings ist zu beachten, dass in einem Alter von etwa 45 Jahren die Alterssichtigkeit eintritt. Diese ist Teil des natürlichen Alterungsprozesses des Körpers und auch durch eine Augenlaserkorrektur nicht aufzuhalten. Die natürliche Linse verliert dann an Elastizität, weswegen das scharfe Sehen zunächst in der Nähe, später dann auch auf größeren Entfernungen immer schwieriger wird. Eine Linsenimplantation kann dann die besser geeignete Behandlungsmethode sein.
Weiche Kontaktlinsen sollten Sie mindestens 2 Tage vor Ihrem Voruntersuchungstermin nicht mehr tragen. Bei harten Kontaktlinsen ist es ratsam, diese mindestens 1 Woche vorher nicht mehr zu benutzen. Während der Voruntersuchung werden Ihnen pupillenerweiternde Augentropfen verabreicht, was zu einer vorübergehenden Verschwommenheit und Lichtempfindlichkeit führen kann. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, eine Sonnenbrille mitzubringen und nach der Untersuchung nicht selbst Auto zu fahren. Im Optimalfall bringen Sie bitte eine Begleitperson für den Heimweg mit.
Schielen äußert sich in einer eingeschränkten Sehkraft, auch wenn keine strukturelle Veränderung des Auges vorliegt. Grundsätzlich ist eine Augenlaserkorrektur auch bei schielenden Menschen möglich. Allerdings gilt es hierbei zu beachten, dass das betroffene Auge an sich über eine begrenzte Sehfähigkeit verfügt. Das bedeutet: Auch wenn durch die Augenlaserbehandlung die Dioptrien ausgeglichen werden können, kann danach nicht die gleiche Sehqualität wie an dem anderen, nicht schielenden Auge erzielt werden.
Die refraktive Chirurgie ist mit fast allen medizinischen Behandlungen kompatibel. Natürlich gibt es auch hier Ausnahmen. Daher ist es wichtig, dass der Patient den behandelnden Augenarzt über die eingenommenen Medikamente informiert. Dieser kann dann bewerten, ob diese ein Ausschlusskriterium darstellen oder nicht.