AUGENLASER KOSTEN AUF EINEN BLICK
Augenlaserbehandlung
Je nach Eignung - Durchführung der LASIK - oder der PRK/LASEK Methode zur Korrektur der individuellen Fehlsichtigkeit.
Abrechnung gem. GOÄ nach Abschluss der Behandlung.
ab895€
MASSGESCHNEIDERTE
FINANZIERUNGSMÖGLICHKEITEN
Sie möchten Ihre Augenlaserbehandlung nicht auf einmal bezahlen? Kein Problem - CARE Vision ermöglicht Ihnen zinsgünstige und unbürokratische Finanzierungsmöglichkeiten der Behandlungskosten (Bonität vorausgesetzt). Bei bis zu 12 Monatsraten ist sogar eine anzahlungsfreie 0% Finanzierung möglich.
Informieren Sie sich hier über unseren verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten:
Finanzierungsrechner
ERSTATTUNG KRANKENKASSEN
Die Kosten einer Augenlaser Behandlung werden von manchen privaten Krankenversicherungen ganz oder teilweise übernommen. Bitte erfragen Sie genauen Konditionen direkt bei Ihrer Krankenkasse.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Augenlaser-OP generell leider nicht.
STEUERLICHE ABZUGSFÄHIGKEIT
Die Oberfinanzdirektion Koblenz hat in Ihrem Urteil „Aufwendungen für Augenoperationen mittels Laser“ vom 22.6.2006 folgendes festgelegt:
„Bei Steuerpflichtigen die sich einer Augen-Laser Operation unterziehen, liegt immer eine Fehlsichtigkeit und damit eine Krankheit vor. Die Operation stellt somit eine Heilbehandlung dar. Die Operationsmethode ist auch wissenschaftlich anerkannt. Daher beschlossen die Vertreter der Länder, die Aufwendungen ohne Vorlage eines amtsärztlichen Attests als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EstG anzuerkennen. „
Das bedeutet für Sie als Patient, dass eine Augenlaserbehandlung als außergewöhnliche Belastung nach §33 EStG steuerlich absetzbar ist. Die Höhe der zumutbaren außergewöhnlichen Belastungen ist von Ihrem Einkommen und Ihren individuellen Lebensumständen abhängig.
Die Behandlungen bei CARE Vision werden vom behandelnden Arzt nach GOÄ in Rechnung gestellt. Für die tatsächliche steuerliche Absetzbarkeit kann CARE Vision jedoch keine Garantie aussprechen.