Datenschutzerklärung zum Hinweisgebersystem der CARE Vision Germany GmbH

Mit den folgenden Informationen zum Datenschutz informieren wir Sie gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) darüber, welche personenbezogenen Daten wir zu welchen Zwecken verarbeiten, wenn Sie das Hinweisgebersystem der CARE Vision Germany GmbH (CARE Vision) nutzen.

Bitte lesen Sie diese Datenschutzerklärung sorgfältig durch, bevor Sie einen Hinweis abgeben.

Bitte beachten Sie:

Das Hinweisgebersystem wird von Whistleblower Software ApS (CVR 42 04 51 36 Kannikegade 4, 1, 8000 Aarhus C Denmark) auf einer sicheren Plattform bereitgestellt, die nicht Teil von CARE Vision oder des Intranets von CARE Vision ist. Dementsprechend ist Whistleblower Software ApS unser Auftragsverarbeiter gemäß Art 24. DSVGO.

Verantwortliche Stelle für den Datenschutz:

CARE Vision Germany GmbH (60325 Frankfurt Friedrich-Ebert-Anlage 56).

Soweit Sie Ihren Hinweis über unser Hinweisgebersystem abgeben, ist CARE Vision dafür verantwortlich, dass die Verarbeitung der personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit der DSGVO, dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), sowie den geltenden Datenschutzbestimmungen der EU erfolgt.

Zweck:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Hinweisgebersystems erfolgt zur Aufdeckung und Prävention von Fehlverhalten und Verstößen gemäß HinSchG.

Wenn Sie uns über dieses System einen Hinweis geben möchten, können Sie dies namentlich oder anonym tun. Wir werden Ihre Angaben und Daten in jedem Fall streng vertraulich gemäß § 8 HinSchG (Vertraulichkeitsverbot) behandeln. Unser Hinweisgebersystem erfüllt höchste Datenschutzanforderungen und ist entsprechend zertifiziert. Eine technische Rückverfolgung Ihres anonymen Hinweises ist daher nicht möglich, ihre personenbezogenen Daten (Name, Adresse etc.) bleiben auch für uns in jedem Fall anonym.

Hierbei werden insbesondere die Daten verarbeitet, die Sie als Hinweisgeber in einer Meldung angeben. Dies betrifft z.B. Angaben zur beschuldigten Person und ihrem Verhalten sowie – sofern es sich nicht um eine anonyme Meldung handelt – den Namen des Hinweisgebers und ggf. seine Kontaktdaten, seine Position im Unternehmen und die Umstände, unter denen das Fehlverhalten beobachtet wurde.

Darüber hinaus erfolgt die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, soweit dies zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen gemäß. Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO und gemäß §10 HinSchG erforderlich ist. Wir werden den Eingang des Hinweises bestätigen. Darüber hinaus werden wir prüfen, ob der gemeldete Verstoß oder gemeldete Fehlverhalten in den Anwendungsbereich des HinSchG fällt. Wir werden mit dem Hinweisgeber Kontakt aufnehmen und gegebenenfalls weitere Informationen vom Hinweisgeber anfordern und geeignete Folgemaßnahmen durchführen, falls es benötigt ist.

Ihre personenbezogenen Daten werden in Deutschland verarbeitet.

Rechtsgrundlage:

Die Verarbeitung der Daten durch das Hinweisgebersystem ist gemäß. Art. 6 Abs. 1 lit. c) und Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO als rechtmäßig angesehen.

Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage Ihrer freiwilligen Angaben gemäß Art. 6 Abs. 1. lit. a.) und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (§10 HinSchG).

Datenweitergabe:

Unter besonderen Umständen dürfen ihre Daten und die von Ihnen angegeben Daten, Informationen gemäß § 9 HinSchG wie folgt an die zuständige Stelle weitergegeben werden.

Informationen über die Identität einer hinweisgebenden Person dürfen im Strafverfahren auf Verlangen der Strafverfolgungsbehörden, aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung oder aufgrund einer Anordnung in einem einer Meldung nachfolgenden Verwaltungsverfahren, einschließlich verwaltungsbehördlicher Bußgeldverfahren an die zuständige Stelle weitergegeben werden.

Die Weitergabe von Informationen über die Identität des Hinweisgebers ist zulässig, wenn dies für Folgemaßnahmen erforderlich ist und der Hinweisgeber zuvor eingewilligt hat.

Informationen über die Identität von Personen, die Gegenstand einer Meldung sind oder in einer Meldung genannt sind, dürfen unter anderem weitergegeben werden, wenn eine diesbezügliche Einwilligung vorliegt, sofern dies für das Ergreifen von Folgemaßnahmen erforderlich ist oder in Strafverfahren auf Verlangen der Strafverfolgungsbehörde.

Aufbewahrungsfristen:

Die Dokumentation in Bezug auf den Hinweis wird gem. § 11 Abs. 5 HinSchG drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht. Die Dokumentation kann jedoch länger aufbewahrt werden, um die Anforderungen nach dem HinSchG oder nach anderen Rechtsvorschriften zu erfüllen, solange dies erforderlich und verhältnismäßig ist.

Ihre Rechte als betroffene Person:

Die CARE Vision Germany GmbH hat einen Datenschutzbeauftragten benannt. Wenn Sie Fragen oder Beschwerden zum Datenschutz haben oder Ihre Rechte gemäß Art. 12-23, Art. 77 DSGVO (z.B. Recht auf Bestätigung, Recht auf Auskunft, Recht auf Löschung, Recht auf Einschränkung, Widerspruch gegen die Verarbeitung, an die zuständige Datenschutzbehörde zu wenden) geltend machen wollen, empfehlen wir Ihnen, sich zunächst an unseren Datenschutzbeauftragten zu wenden.

E-Mail: datenschutz@care-vision.com