Augenlasern in der Schwangerschaft nicht möglich?

Augenlasern in der Schwangerschaft nicht möglich

Viele junge Frauen fragen sich, ob sie sich während der Schwangerschaft die Augen lasern lassen können. In dieser Zeit durchlebt der Körper der Frau jedoch zahlreiche Veränderungen. Es ist es nicht nur der zunehmende Umfang des Bauches, der keine Woche lang gleich zu bleiben scheint. Der ganze Hormonhaushalt und häufig auch die Sehkraft unterliegen Schwankungen – Änderungen, die das große Wunder einer Schwangerschaft mit sich bringt.

Da einer der wichtigen Voraussetzungen für das Augenlasern eine stabile Sehschärfe ist, gibt es entscheidende Gründe, die gegen eine Augenlaser Behandlung während der Schwangerschaft sprechen. Doch nicht nur währenddessen, sondern auch einige Zeit nach der Schwangerschaft sollten Frauen abwarten, bevor sie sich von Brille und Kontaktlinsen verabschieden. 

Veränderung der Augen in der Schwangerschaft

Während der Schwangerschaft können sich die Augen der Frau verändern. Meistens kommt es nur zu einer vorübergehenden Änderung der Sehkraft. Zu den häufigsten Veränderungen am Sehapparat gehören:

  • Veränderungen in der Dicke und der Krümmung der Hornhaut
  • Reduktion der Tränenproduktion
  • Verminderung des Augeninnendrucks

Augenlasern in der Stillzeit?

Doch auch während der Stillzeit spielen hormonelle Einflüsse im Körper der Frau eine Rolle und diese können auch einen Einfluss auf die Augen und damit den Tränenfilm, die Hornhaut und den Augeninnendruck haben. Das hängt mit den Hormonen Prolaktin und Oxytocin zusammen. Nach dem Abstillen braucht es ebenfalls etwas Zeit, bis der Körper der Frau wieder ins Gleichgewicht findet, was sogar Monate dauern kann. 
Es gibt jedoch auch Frauen, die in der Schwangerschaft und auch danach keinerlei Schwankungen der Sehkraft feststellen können. Ist dies der Fall, kann ein Spezialist für refraktive Chirurgie durchaus, wenn der Wunsch besteht, auch relativ kurze Zeit nach der Entbindung eine Voruntersuchung machen. Denn auch hier gilt: Dieser muss die Augen individuell betrachten. 

Voraussetzungen Augenlasern

Die refraktive Chirurgie hat das Ziel, mittels verschiedenen Behandlungsmethoden die Abhängigkeit von Brille und Kontaktlinsen bei Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit und/ oder Hornhautverkrümmung zu beenden.
Die weltweit am häufigsten angewandten Techniken sind die LASIK oder die PRK/LASEK. Diese beiden Behandlungsverfahren haben klare Vorteile: Sie gelten als sehr sicher, da sie umfangreich und über Jahrzehnte hinweg erprobt sind, sie erreichen in der Regel optimale Ergebnisse und die Erholung der Augen nach der Behandlung ist schnell und einfach.
Auch wenn die meisten Menschen für eine Augenlaserbehandlung in Frage kommen, gibt es dennoch bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen:

  • Mindestalter von 18 Jahren
  • Stabile Sehstärke seit mindestens einem Jahr
  • Gute Augengesundheit

Augenlasern in der Schwangerschaft

Zusammenfassend lässt sich daher sagen: Schwangere Frauen verfügen häufig nicht über eine stabile Sehstärke. Auch in der Stillzeit kann es durch den veränderten Hormonhaushalt noch zu Schwankungen kommen.
Daher empfehlen wir schwangeren Frauen, die sich für eine Augenlaserkorrektur entscheiden möchten, mit dieser bis zum Ende der Stillzeit zu warten – beziehungsweise sogar etwas darüber hinaus: Erst wenn die Sehschärfe wieder stabil ist, ist die richtige Zeit für die Augenlaserbehandlung gekommen.

Das Augenlasern an sich stellt zwar für die werdende Mutter und für das ungeborene Kind kein Risiko dar. Aufgrund der zuvor beschriebenen möglichen Änderung der Sehschärfe empfehlen wir jedoch zugunsten einer optimalen Korrektur des Sehfehlers bis Abschluss der Stillzeit mit dem Schritt in ein neues Lebensgefühl zu warten. Falls eine Frau aber gar keinen Einfluss auf die Augen wahrnimmt, sondern ihre Sehstärke seit mindestens einem Jahr stabil ist, kann sie auch relativ kurze Zeit nach der Geburt eine Voruntersuchung wahrnehmen.

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