
Durch eine Augenlaser-Behandlung kann eine bestehende Fehlsichtigkeit wie etwa eine Kurzsichtigkeit, eine Weitsichtigkeit und/oder eine Hornhautverkrümmung nachhaltig ausgeglichen werden. Während die meisten Patienten das Augenlasern als lebensverändernde Bereicherung empfinden, gilt die Behandlung als solche als Routine-Eingriff in der refraktiven Chirurgie. Eine Krankschreibung ist in aller Regel nicht nötig und auch nicht möglich.
Gründe für eine Krankschreibung
Refraktive Sehfehler wie Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit und/oder Hornhautverkrümmung gelten in den am häufigsten vorkommenden Formen und Ausprägungen nicht als Krankheit. Die Krankenkassen sehen die Augenlaserkorrektur daher in den meisten Fällen als rein komfortmedizinischen Eingriff. Diese Bewertung berücksichtigt die aus Patientensicht so wichtigen Gründe wie die deutlich gesteigerte Lebensqualität sowie das verbesserte Seherlebnis nicht. Gleichzeitig bedeutet das auch, dass die Patienten das Augenlasern in ihrer Urlaubsplanung berücksichtigen müssen.
Liegen bei einem Patienten besondere Umstände vor, wie etwa eine nachgewiesene Kontaktlinsen- und Brillenunverträglichkeit , kann in Ausnahmefällen die Augenlaserbehandlung als medizinisch notwendig erachtet werden. Eine solche starke Unverträglichkeit ist jedoch sehr unwahrscheinlich und stellt daher die absolute Ausnahme dar.
Anders sieht es beim Vorliegen einer Erkrankung am Grauen Star aus: Da der sogenannte Katarakt als Erkrankung gilt, ist eine Krankschreibung hier in der Regel möglich. Eine Behandlung ist aus medizinischer Sicht notwendig, da der Graue Star zur vollständigen Erblindung führen kann. Der Graue Star kann nur durch eine Linsenbehandlung, nicht durch Augenlasern, korrigiert werden.
Ablauf einer Augenlaser-OP
Nach der umfassenden ärztlichen Voruntersuchung vereinbaren wir einen Termin für Ihre Augenlaser-OP. Diese findet in aller Regel ambulant statt und dauert lediglich wenige Minuten, der Lasereinsatz an sich sogar nur wenige Sekunden. Nach der minimal-invasiven Behandlung dürfen Sie sich gerne noch etwas in unseren Ruheräumen ausruhen, bevor Sie nach Hause gehen dürfen. Schon innerhalb der nächsten Stunden stellen insbesondere LASIK Patienten sehr zügig eine deutliche Verbesserung ihrer Sehkraft fest.
Kurze Erholungsdauer
Die genaue Erholungsdauer ist von Patient zu Patient unterschiedlich und hängt unter anderem von der gewählten Behandlungsmethode und den individuellen Voraussetzungen des einzelnen Patienten ab.
Die meisten unserer LASIK Patienten sind üblicherweise bereits nach ein bis zwei Tagen wieder voll einsatzbereit. Bei unseren beliebten LASIK Wochenenden findet die Behandlung am Samstag statt, am Sonntag eine gründliche Nachuntersuchung und bereits am Montagmorgen sind die meisten Patienten wieder bei der Arbeit.
Bei der PRK/LASEK Methode, die häufig dann angewandt wird, wenn die Hornhaut des Patienten sehr dünn ist, empfehlen wir unseren Patienten ein paar weitere Tage der Schonung.
Da beim Augenlasern im Regelfall eine Krankschreibung nicht möglich ist, müssen Patienten eventuelle Fehlzeiten mit Urlaubstagen abdecken. Aufgrund der in den meisten Fällen sehr zügigen Erholungsdauer sind dafür jedoch nur sehr wenige Tage notwendig.

Danke für diesen Beitrag zum Thema Augenlaserbehandlung. Interessant zu lesen, dass eine Krankschreibung meist wegen der kurzen Erholzeit nicht nötig ist. Ich möchte gern meine Kurzsichtigkeit durch Lasern behandeln lassen und informiere mich daher gerade dazu.
Die kurze Erholungsdauer finde ich sehr gut. ich kann es mir leider nicht leisten lange krankgeschrieben zu sein. Wie lange dauert so eine Laserbehandlung für Augen denn genau?
Hallo Lina, eine LASIK Behandlung dauert nur etwa 10 Minuten pro Auge und der Einsatz des Lasers selbst sogar nur wenige Sekunden. In der Regel können unsere Patientinnen und Patienten schon kurz nach der Behandlung gut sehen. Viele Grüße, dein CARE Vision Team